22-08-2024 / Aktuelle Mitteilungen
Das Oberste Verwaltungsgericht hat am 29.05.2024 entschieden, dass die Beantragung des Residente Não Habitual-Sonderstatus rein deklaratorisch ist. Laut Gesetz hat diese Beantragung bis Ende März des Folgejahres nach der Anmeldung als in Portugal steuerlich ansässig zu geschehen.
10-02-2024 / Fachartikel zum portugiesischen Recht
Das Ende des steuerlichen Sonderstatus Residente Não Habitual und die bestehenden Übergangsvorschriften:
Der Steuerexperte Dr. Alexander Rathenau erläutert die aktuelle Rechtslage zum RNH-Regime. Für viele ist es noch nicht zu spät, um einen erfolgreichen Antrag auf Bewilligung des RNH-Status zu stellen. Die Reihe über das „Mais Habitação“-Gesetzespaket wird im März fortgeführt.
Ein Urlaub an der sonnigen Algarve sollte erholsam und energiespendend sein. Aber tut man, wenn man plötzlich krank wird oder einen Unfall hatte? Für viele ist es in diesen Fällen notwendig, aufgrund mangelnder Sprachkenntinisse einen Arzt zu finden, der ihre Sprache spricht. Deshalb habe wir zu Ihrer Unterstützung eine Liste deutschsprachiger Ärzte und Arztpraxen sowie Krankenhäuser und ambulante Kliniken mit deutschsprachigem Personal zusammengestellt. Wir bemühen uns die Liste ständig zu aktualisieren, geben aber keine Garantie auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.
Autor: Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau
Der portugiesische Gesetzgeber hat Spezialvorschriften erlassen, welche die Rechte von Personen regeln, die eine Unterkunft in Portugal im Zeitraum vom 13. März bis zum 30. September 2020 reserviert haben und die aufgrund von Covid-19-Einschränkungen in Portugal oder in ihrem Heimatstaat die Reise nicht antreten.
Der Kunde (Gast) hat folgende Rechte:
1) Ausstellung eines Gutscheins über den Betrag der vom Gast geleisteten Zahlung mit einer Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021;
2) Umbuchung der Reservierung bis zum 31. Dezember 2021; diese Alternative setzt aber eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Gast und dem Anbieter der Unterkunft voraus.
Juni 2015
Wer seine in Portugal befindliche Immobilie verkauft, hat besondere Pflichten gegenüber dem portugiesischen Finanzamt. Oftmals wird vor dem Verkauf keine steuerliche Beratung eingeholt, was zu horrenden Steuerzahlungen führen kann. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau berät seit vielen Jahren Käufer und Verkäufer im portugiesischen Immobilien- und Steuerrecht. Er beantwortet in diesem Beitrag zehn typische Fragen.
1. Wenn ich meine portugiesische Immobilie verkaufe, fallen Steuern an?
Ob eine Einkommensteuer anfällt, hängt davon ab, ob ein zu versteuernder Gewinn erzielt worden ist. Unabhängig davon, ob man in Portugal steuerlich ansässig ist oder jemals vorher eine Steuererklärung in Portugal abgegeben hat, muss man im Folgejahr nach dem Verkauf in Portugal eine Steuererklärung betreffend den Immobilienverkauf abgeben. Es spielt keine Rolle, wie lange man Eigentümer der Immobilie war. Allerdings ist ein Gewinn aus dem Verkauf dann nicht zu versteuern, wenn die verkaufte Immobilie vor dem 01.01.1989 erworben wurde und seitdem keine anzeigepflichtige Instandhaltung- oder Umbaumaßnahmen durchgeführt wurden.