Das Ende des steuerlichen Sonderstatus Residente Não Habitual
Am 2. Oktober 2023 hat Premierminister António Costa der sozialistischen Partei Partido Socialista angekündigt, den steuerlichen Sonderstatus Residente Não Habitual (RNH) mit Wirkung ab 2024 abzuschaffen. Dieser Sonderstatus führte dazu, dass vor allem Empfänger von Alterseinkünften und hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland sich dazu bewegten, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Portugal zu verlegen, um geringere Steuern auf ihr Einkommen zu zahlen. Aufgrund der Brisanz dieser Ankündigung hat ESA den Steuerexperten, Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau (https://anwalt-portugal.de/) interviewt.
Hier das Interview (das Interview in der ESA):
ESA: Herr Dr. Rathenau, was genau hat der Premierminister António Costa angekündigt?
Rathenau: Costa hat am Montag in einem CNN/Portugal-Interview angekündigt, den steuerlichen Sonderstatus RNH ab 2024 ganz abzuschaffen. Der Sonderstatus sei „nicht mehr sinnvoll“ und werde deshalb 2024 auslaufen. Der Sonderstatus RNH, der 2009 eingeführt wurde, sei eine gute Maßnahme gewesen. Dabei verweist Costa darauf, dass 59 % der Personen, die von diesem Steuerregime profitiert haben, auch nach dem Ablauf der 10 Jahre, für die der Sonderstatus max. gilt, im Land geblieben seien. Eine Aufrechterhaltung des RNH-Status über 2024 hinaus würde laut Costa bedeuten, dass sich eine „steuerliche Ungleichheit“ verlängern würde, die nicht (mehr) gerechtfertigt sei und den Wohnungsmarkt weiter „aufblähen“ würde.
ESA: Sind Sie von dieser Entscheidung des Premierministers überrascht?
Rathenau: Ich bin davon überrascht. Im Parlament hatten sich bisher eigentlich nur der „Linksblock“ (Bloco de Esquerda) und die Kommunistische Partei (PCP) wiederholt gegen für die Abschaffung ausgesprochen. Ich unterstelle der Regierung diese Entscheidung nicht getroffen zu haben, um dem Land zu helfen, sondern weil die sozialistische Partei um António Costa derzeit um das politische Überleben kämpft. Seine Entscheidung muss im Zusammenhang mit dem +Habitação-Gesetzespaket gesehen werden. Das +Habitação-Gesetzespaket sieht nach Auffassung der sozialistischen Partei „Maßnahmen zur Schaffung von mehr Wohnraum“ vor. Es wird noch im Jahr 2023 in Kraft treten. Es enthält wichtige Änderungen im Immobilien- und Steuerrecht, u.a. ein Verbot der Vermietung von Apartments an Touristen und die Abschaffung der Erteilung von Aufenthaltstiteln durch Immobilieninvestitionen (bekannt als „Visto Gold“). Der steuerliche Sonderstatus RNH hätte den Wohnungsmarkt „aufgebläht“, so Costa. Dessen Abschaffung soll demnach, ebenso wie das Inkrafttreten des +Habitação-Gesetzespakets, zur Schaffung von mehr Wohnraum führen. Ich halte die Entscheidung, den steuerlichen Sonderstatus RNH-Staus abzuschaffen und auch die meisten Maßnahmen des +Habitação-Gesetzespakets für falsch. Costa sollte wenigstens neue Anreize schaffen, um ausländische Investoren und Fachkräfte in das Land zu holen. Abschaffungen und Verbote sind kein gutes Rezept, um den Wohnungsmarkt anzukurbeln. Investoren bleiben weg. Der portugiesische Staat hat keine Ressourcen, um selbst genügend Wohnraum zu schaffen.
ESA: Was passiert mit den Personen, die bereits den RNH-Status besitzen?
Rathenau: Diejenigen, die bereits den RNH-Status haben, genießen Bestandschutz. Die 10 Jahre, für die der Status gewährt wird, bleiben bestehen. Das folgt nicht nur aus dem Gesetz bzw. ist aus Gründen des Vertrauensschutzes geboten, sondern hat Costa auch so im Interview bestätigt.
ESA: Was raten Sie nun all denjenigen, die erst ab 2024 nach Portugal umsiedeln wollten, um von den steuerlichen Vorteilen des RNH-Status zu profitieren?
Rathenau: Diesen Personen rate ich sich umgehend beraten zu lassen, ob eine Umsiedlung nach Portugal noch im Jahr 2023 möglich ist. Voraussichtlich wird der RNH-Sonderstatus mit Wirkung ab dem 1.1.2024 durch das Staatshaushaltsgesetz für 2024 abgeschafft. Der letzte Tag der Anmeldung in Portugal, um noch vom RNH-Status profitieren zu können, wäre somit der 31.12.2023. Voraussetzung für den Erwerb des RNH-Status ist, dass man seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Portugal verlegt. Die Faustformel lautet, dass man mit der Absicht umsiedeln muss, länger als 183 Tage im Jahr in Portugal zu verweilen. Der normale Ablauf stellt sich wie folgt dar: Ich registriere meinen Mandanten vor dem portugiesischen Finanzamt als noch in Deutschland (bzw. in seinem aktuellen Wohnsitzstaat) gewöhnlich ansässig. Der Mandant kauft oder mietet ein Haus oder eine Wohnung mit meiner Unterstützung in Portugal. Der Mandant meldet sich in Portugal aufenthaltsrechtlich an und wir melden ihn dann als in Portugal steuerlich ansässig an. Sodann beantragen wir den steuerlichen RNH-Status; dieser RNH-Antrag kann noch bis Ende März des Folgejahres, d.h. bis Ende März 2024, gestellt werden. Die aufenthaltsrechtliche und steuerliche Anmeldung als in Portugal steuerlich ansässig hat aber noch im Jahr 2023 zu erfolgen. Dieser Status gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren und bringt verschiedene steuerliche Vorteile mit sich, insbesondere hinsichtlich der Besteuerung von Einkommen aus dem Ausland, wie Ruhegehälter, Dividenden, Zinsen und Lizenzrechte.
Quelle:
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